Hausgeld Eigentumswohnung: Vorschuss, Rücklage und Umlage
Hausgeld Eigentumswohnung ist der Vorschuss, den die Wohnungseigentümer für ein Kalenderjahr beschließen. Es ist nicht die Miete und nicht eine einzelne Handwerkerrechnung. Der Verwalter stellt einen Wirtschaftsplan auf. Die Eigentümer beschließen darüber die Vorschüsse auf die Kosten der Gemeinschaft und auf die Rücklagen.
Was in diesem Vorschuss steckt, entscheidet später, welchen Teil ein Mieter tragen kann. Die rechtliche Einordnung bleibt bei Anwalt und Steuerberater. Sweet Home Berlin ordnet den Posten in die Kaufprüfung ein, bevor das Exposé nur die monatliche Rate zeigt.
Was am Hausgeld umlagefähig ist
Das monatliche Hausgeld mischt zwei Töpfe, die das Gesetz getrennt hält. Die Kosten der Gemeinschaft tragen die Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile, soweit kein abweichender Beschluss gilt. Das steht in § 16 des Wohnungseigentumsgesetzes.
Gegenüber dem Mieter gilt ein anderes Gesetz. Betriebskosten kann der Mietvertrag auf den Mieter legen. § 556 BGB verweist dafür auf die Betriebskostenverordnung. Nicht zu den Betriebskosten gehören nach § 1 Abs. 2 BetrKV die Verwaltungskosten und die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.
Die Rücklage, auf die der Wirtschaftsplan Vorschüsse vorsieht, dient der Erhaltung des Gebäudes. Diesen Teil des Hausgelds zahlt der Eigentümer an die Gemeinschaft. Er ist keine Betriebskostenposition, die der Mieter über die Nebenkostenabrechnung trägt. Umlagefähig kann nur der Teil sein, den der Mietvertrag als Betriebskosten im Sinne der Verordnung vereinbart.
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
§ 28 WEG regelt den Ablauf. Der Verwalter stellt für das Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan auf, mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben. Die Eigentümer beschließen die Vorschüsse. Nach dem Jahr beschließen sie über Nachschüsse oder eine Anpassung der Vorschüsse, auf der Grundlage der Jahresabrechnung. Der Verwalter erstellt außerdem einen Vermögensbericht über den Stand der Rücklagen.
Für den Kauf zählt deshalb nicht eine einzelne Monatszahl aus dem Inserat. Zählen Wirtschaftsplan, letzte Jahresabrechnung, Höhe der Rücklage und die Protokolle, in denen Sanierungen schon beschlossen sind. Dieselbe Prüfung steht in der Wohnungskauf Berlin Checkliste.
Hausgeld in der Kaufrechnung
Das Hausgeld läuft weiter, auch wenn die Wohnung leer steht. Es gehört in die monatliche Belastung neben der Finanzierungsrate, nicht erst in die Nebenkosten des Mieters. Die einmaligen Kosten des Erwerbs selbst, Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch, sind ein anderer Posten. Die stehen im Beitrag Kaufnebenkosten Berlin.
Wer vermieten will, rechnet die Rendite nach der Kaltmiete und den Kosten, die beim Eigentümer bleiben. Die Rücklage und der nicht umlagefähige Teil des Hausgelds bleiben beim Eigentümer. Die Formel dazu steht unter Mietrendite berechnen. Eine Durchschnittszahl für das Hausgeld in Berlin setzen wir hier nicht an. Die Spanne hängt am Haus, an der Rücklage und an den beschlossenen Maßnahmen.
Häufige Fragen
Was ist Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?
Der Vorschuss, den die Eigentümer für das Kalenderjahr beschließen. Er deckt erwartete Kosten der Gemeinschaft und die Zuführung zur Rücklage. Die genaue Fälligkeit folgt dem Beschluss.
Ist das Hausgeld umlagefähig?
Nur der Anteil, den der Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart und den die Betriebskostenverordnung zulässt. Verwaltungskosten, Instandhaltung und die Rücklage gehören nicht dazu. Der Eigentümer zahlt das volle Hausgeld weiter an die Gemeinschaft.
Zahlt der Eigentümer Hausgeld, wenn die Wohnung leer steht?
Ja. Die Pflicht gegenüber der Gemeinschaft hängt am Wohnungseigentum, nicht daran, ob ein Mieter in der Wohnung wohnt.
Ersetzt dieser Beitrag eine Rechts- oder Steuerberatung?
Nein. Mietvertrag, Wirtschaftsplan und die Beschlüsse der Gemeinschaft entscheiden den einzelnen Fall.
Nächster Schritt mit Sweet Home Berlin
Wenn eine Wohnung in der engeren Wahl steht, lesen wir Wirtschaftsplan, Rücklage und Protokolle gegen Preis und Nutzung, bevor die Rate allein entscheidet.