Bei einem Makler oft grob 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises. Im Beispiel mit 450.000 Euro sind das über 11 Prozent: 27.000 Euro Grunderwerbsteuer, 6.750 bis 9.000 Euro für Notar und Grundbuch, und rund 16.065 Euro Makleranteil.
Kaufnebenkosten-Rechner
Der Kaufnebenkosten-Rechner addiert die Posten, die neben dem Kaufpreis fällig werden: die Grunderwerbsteuer des Bundeslandes, eine Schätzung für Notar und Grundbuch, und auf Wunsch den üblichen Käuferanteil der Maklerprovision. Voreingestellt ist Berlin. Das Land lässt sich wechseln, weil jedes Bundesland seinen Steuersatz selbst festlegt.
Ein Beispiel aus dem Beitrag Kaufnebenkosten Berlin: 450.000 Euro Kaufpreis. In Berlin sind 6 Prozent Grunderwerbsteuer 27.000 Euro. Notar und Grundbuch liegen in derselben Rechnung bei etwa 1,5 bis 2 Prozent, also 6.750 bis 9.000 Euro. Ist ein Makler beteiligt, kommt der Käuferanteil von etwa 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer dazu, rund 16.065 Euro. Zusammen sind das grob 50.000 Euro, also über 11 Prozent des Kaufpreises. Ohne Makler nennt derselbe Beitrag eher 7,5 bis 8,5 Prozent. Die Zeilen in diesem Rechner, Steuer plus 1,5 bis 2 Prozent, liegen am unteren Teil dieser Spanne.
Die Grunderwerbsteuer ist der Satz des Landes auf die Gegenleistung, in der Praxis meist der Kaufpreis. Notar und Grundbuch sind hier eine Schätzung in der Spanne 1,5 bis 2 Prozent, keine Gebührenrechnung. Die genaue Notarrechnung hängt von Beurkundung, Grundbuchanträgen und dem Geschäftswert ab. Der Makleranteil erscheint nur, wenn Sie „Makler: ja“ wählen. Er ist der marktübliche Käuferanteil, nicht eine gesetzlich feste Gebühr für jeden Vertrag.
Die Sätze der Länder stehen in den Landesgesetzen. Für Berlin nennt die Senatsverwaltung für Finanzen 6 Prozent seit dem 1. Januar 2014. Wie sich Steuer, Notar und Makler im Ablauf unterscheiden, steht unter Grunderwerbsteuer Berlin.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Stand Oktober 2026. Der Satz gilt für das Land, in dem das Grundstück liegt, nicht für den Wohnsitz des Käufers. Länder können den Satz ändern. Prüfen Sie ihn vor der Beurkundung.
| Bundesland | Satz | Gilt seit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 % | 5. November 2011 |
| Bayern | 3,5 % | bundesgesetzlicher Satz |
| Berlin | 6 % | 1. Januar 2014 |
| Brandenburg | 6,5 % | 1. Juli 2015 |
| Bremen | 5,5 % | 1. Juli 2025 |
| Hamburg | 5,5 % | 1. Januar 2023 |
| Hessen | 6 % | 1. August 2014 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6 % | 1. Juli 2019 |
| Niedersachsen | 5 % | 1. Januar 2014 |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 1. Januar 2015 |
| Rheinland-Pfalz | 5 % | 1. März 2012 |
| Saarland | 6,5 % | 1. Januar 2015 |
| Sachsen | 5,5 % | 1. Januar 2023 |
| Sachsen-Anhalt | 5 % | 1. März 2012 |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 1. Januar 2014 |
| Thüringen | 5 % | 1. Januar 2024 |
Häufige Fragen
Weil der Beitrag zu den Kaufnebenkosten die Orientierung 1,5 bis 2 Prozent nennt, nicht eine feste Gebühr. Die Notarrechnung hängt vom Geschäftswert und von den Anträgen ab. Der Rechner zeigt deshalb die untere und die obere Grenze.
Der Käuferanteil von 3,57 Prozent entfällt. Übrig bleiben Grunderwerbsteuer sowie die Schätzung für Notar und Grundbuch. In Berlin liegt diese Spanne dann näher an 7,5 bis 8 Prozent des Kaufpreises.
Nein. Berlin liegt bei 6 Prozent. Bayern bei 3,5 Prozent, mehrere Länder bei 6,5 Prozent. Maßgeblich ist das Land, in dem das Grundstück liegt. Die Tabelle auf dieser Seite listet die aktuellen Sätze.
Nein. Bereitstellungszinsen, Gutachten, Umzug und spätere Instandhaltung fehlen. Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel einen Monat nach dem Bescheid fällig, oft bevor die Bank den Kaufpreis auszahlt.